Die Bewertungen auf Google können an Google gemeldet werden, sofern ein Verstoß gegen deren Bewertungsrichtlinien vorliegt.
Ein solcher Verstoß liegt z.B. vor, wenn die Bewertung beleidigend wird oder der Nutzer sich mit falschem Namen, als jemand anderes ausgibt.
Unabhängig davon sollte man als Unternehmen zunächst versuchen den Kunden zu kontaktieren und ihm eine zweite, positive Chance zu bieten.
Denn der Nutzer kann die schlechte Bewertung jederzeit in 5 Sterne verwandeln.
Hilft auch das nicht, bleibt der juristische Weg über eine Abmahnung, bis hin zur einstweiligen Verfügung oder Klage, sofern die Bewertung eine falsche Tatsachenbehauptung enthält.
Autor, Berater, Blogger und Speaker im digitalen #Autohausmarketing. Liebt #SEO und #freeletics. Vollzeit im Außendienst bei der BDK Bank und freiberuflich als Marketingberater und Coach unterwegs.